Steuererhöhung beim Kapitalbezug: So viel mehr zahlst du

Der Bundesrat schlägt im Rahmen des Entlastungspakets 27 eine Erhöhung der Steuern beim Bezug von Vorsorgegeldern vor. Ab dem 1. Januar 2027 sollen Kapitalbezüge deutlich höher besteuert werden. Mit dem Rechner weiter unten kannst du berechnen, wie stark sich die geplante Änderung auf deine Kapitalbezugssteuer auswirken würde.

Was ändert sich konkret?

Heute werden Kapitalbezüge aus der Säule 3a und der Pensionskasse zu einem Fünftel des Bundessteuertarifs besteuert. Der maximale Steuersatz liegt damit bei 2,3 Prozent.

Ab dem 1. Januar 2027 soll ein neuer viel progressiverer Tarif gelten. Der maximale Steuersatz würde dann bei 11,5 Prozent liegen – fünfmal so hoch wie heute. Weil vermutlich das Referendum ergriffen wird, dürfte sich die Einführung auf den 1. Januar 2028 verzögern (falls das Volk Ja zur neuen Steuer sagt). Wichtig: Diese Änderung betrifft nur die Bundessteuern, die Besteuerung in den Kantonen ändert sich nicht.

Neben der Anpassung beim Steuertarif werden noch weitere kleinere Dinge geändert. In der folgenden Tabelle sind alle Änderungen zusammengefasst.

Tipp: Auf dem Handy kannst du die Tabelle seitlich wischen

Geltende Regelung Neu (ab 2027 oder 2028)
  • Der Steuersatz beträgt ¹⁄₅ des Tarifs der direkten Bundessteuer
  • Maximaler Steuersatz beim Bezug von Vorsorgegeldern: 2,3 %
  • Unterschiedliche Tarife für Verheiratete und Alleinstehende
  • Bezüge bei Ehepaaren und eingetragenen Partnern werden zusammengerechnet (höhere Progression)
  • Der Steuersatz ist deutlich progressiver
  • Maximaler Steuersatz beim Bezug von Vorsorgegeldern: 11,5 %
  • Einheitlicher Tarif für Verheiratete und Alleinstehende
  • Bezüge bei Ehepaaren und eingetragenen Partnern werden gesondert versteuert

Die folgende Tabelle zeigt die neuen Grenzsteuersätze:

Kapitalbetrag Grenzsteuersatz
0 – 29’700 Fr. 0%
29’700 – 53’400 Fr. 0,2%
53’400 – 61’300 Fr. 0,4%
61’300 – 79’100 Fr. 0,6%
79’100 – 94’900 Fr. 0,8%
94’900 – 100’000 Fr. 1,0%
100’000 – 250’000 Fr. 3,0%
250’000 – 1’000’000 Fr. 5,0%
1’000’000 – 10’000’000 Fr. 7,0%
Über 10’000’000 Fr. 11,5%

Wichtig: Die Kantone erheben zusätzlich noch eigene Kapitalbezugssteuern. Die Gesamtbelastung ist also deutlich höher als oben in der Tabelle dargestellt.

Wer ist betroffen?

Grundsätzlich sind alle Personen betroffen, die Vorsorgegelder beziehen möchten. Entlastet werden in erster Linie Alleinstehende mit einem Bezug bis 100’000 Franken und teilweise Ehepaare, wenn beide Partner beziehen. Höhere Bundessteuern bezahlen müssen alle anderen, das heisst Alleinstehende ab einem Bezug von 100’000 Franken und die meisten Ehepaare ab einem Bezug von 100’000 Franken. Wichtig: Die Anpassung betrifft nur die direkte Bundessteuer.

Diese Vorsorgegelder sind betroffen

  • Säule-3a-Auszahlungen
  • Kapitalbezug aus der Pensionskasse (2. Säule)
  • Freizügigkeitskonten

Nicht betroffen sind Pensionskassenrenten. Diese unterliegen wie bisher der normalen Einkommenssteuer.

Konkrete Beispiele: So stark steigt deine Steuer

Schauen wir uns an, wie sich die Erhöhung in der Praxis auswirkt.

Beispiel 1: Alleinstehend – 50’000 Franken

Laura bezieht ihre Säule 3a mit 50’000 Franken. Als Alleinstehende zahlt sie heute 80 Franken Bundessteuer.

Mit dem neuen Tarif würde sie 41 Franken zahlen – also 39 Franken weniger.

Überraschend? Ja, bei gewissen Beträgen sinkt die Steuer.

Beispiel 2: Alleinstehend – 100’000 Franken

Marco hat fleissig gespart und bezieht 100’000 Franken aus seiner Säule 3a. Heute zahlt er 538 Franken Bundessteuer.

Mit dem neuen Tarif würde er 363 Franken zahlen – 175 Franken weniger.

Auch hier: Die neue Regelung ist günstiger. Das liegt daran, dass der Bundesrat Verheiratete mit tiefen Bezügen nicht schlechter stellen will. Er verwendet deswegen den Tarif für Verheiratete, wovon Alleinstehende – wie wir in den beiden Beispielen gesehen haben – profitieren.

Beispiel 3: Alleinstehend – 500’000 Franken

Jetzt wird es teurer. Sabine bezieht 500’000 Franken aus ihrer Pensionskasse. Heute zahlt sie etwa 10’500 Franken Bundessteuer.

Mit dem neuen Tarif würde sie 17’363 Franken zahlen – also fast 7’000 Franken mehr. Das entspricht einer Erhöhung von 65 Prozent.

Beispiel 4: Alleinstehend – 1’000’000 Franken

Thomas hat eine hohe Pensionskasse aufgebaut und bezieht 1 Million Franken als Kapital. Heute zahlt er 23’000 Franken Bundessteuer.

Mit dem neuen Tarif würde er 42’363 Franken zahlen – 19’363 Franken mehr. Das ist eine Erhöhung von 84 Prozent.

Beispiel 5: Ehepaar – beide beziehen

Andrea und Stefan sind verheiratet. Andrea bezieht 100’000 Franken aus ihrer Pensionskasse, Stefan ebenfalls 100’000 Franken.

Nach alter Regelung würden ihre Bezüge zusammengezählt (200’000) und gemeinsam besteuert. Das war sehr nachteilig.

Nach neuer Regelung wird jeder separat besteuert:

  • Andrea: 363 Franken
  • Stefan: 363 Franken
  • Total: 726 Franken

Zum Vergleich: Bei gemeinsamer Besteuerung nach altem System wären es 2’377 Franken gewesen.

In diesem Fall ist die neue Regelung trotz höherer Steuersätze besser, weil die Zusammenrechnung wegfällt.

Beispiel 6: Gestaffelte Auszahlung über 5 Jahre

Nina plant, 500’000 Franken zu beziehen. Sie entscheidet sich, das Kapital über 5 Jahre zu staffeln – je 100’000 Franken pro Jahr.

Alte Regelung:

  • Einmal 500’000 Fr.: 10’503 Fr. Steuer
  • Gestaffelt 5x 100’000 Fr.: 5x 538 Fr. = 2’690 Fr. Steuer
  • Ersparnis: 7’813 Franken

Neue Regelung:

  • Einmal 500’000 Fr.: 17’363 Fr. Steuer
  • Gestaffelt 5x 100’000 Fr.: 5x 363 Fr. = 1’815 Fr. Steuer
  • Ersparnis: 15’548 Franken

Die Staffelung lohnt sich also auch mit dem neuen Tarif – sogar noch mehr als heute.

Vergleichstabelle: Alte vs. Neue Regelung

Die folgende Tabelle zeigt dir auf einen Blick, wie sich die Steuerbelastung für verschiedene Kapitalbezüge ändert.

Alleinstehende

Tipp: Auf dem Handy kannst du die Tabelle seitlich wischen

Kapitalbezug Heute Ab 2028 Differenz Veränderung
50’000 Fr. 80 Fr. 41 Fr. -39 Fr. -49%
100’000 Fr. 538 Fr. 363 Fr. -175 Fr. -33%
150’000 Fr. 1’416 Fr. 1’863 Fr. +447 Fr. +32%
200’000 Fr. 2’583 Fr. 3’363 Fr. +780 Fr. +30%
500’000 Fr. 10’503 Fr. 17’363 Fr. +6’860 Fr. +65%
1’000’000 Fr. 23’000 Fr. 42’363 Fr. +19’363 Fr. +84%

Ehepaare (nur 1 Person bezieht)

Kapitalbezug Heute Ab 2028 Differenz Veränderung
50’000 Fr. 41 Fr. 41 Fr. ±0 Fr. 0%
100’000 Fr. 363 Fr. 363 Fr. ±0 Fr. 0%
200’000 Fr. 2’377 Fr. 3’363 Fr. +986 Fr. +41%
1’000’000 Fr. 23’000 Fr. 42’363 Fr. +19’363 Fr. +84%

Ehepaare (beide beziehen im selben Jahr)

Wichtig: Bei Ehepaaren, die beide im selben Jahr Kapital beziehen, kann die neue Regelung vorteilhaft sein, weil die Zusammenrechnung entfällt.

Person 1 Person 2 Total Heute Ab 2028 Differenz
25’000 Fr. 25’000 Fr. 50’000 Fr. 41 Fr. 0 Fr. -41 Fr.
50’000 Fr. 50’000 Fr. 100’000 Fr. 363 Fr. 81 Fr. -282 Fr.
100’000 Fr. 50’000 Fr. 150’000 Fr. 1’083 Fr. 404 Fr. -679 Fr.
100’000 Fr. 100’000 Fr. 200’000 Fr. 2’377 Fr. 726 Fr. -1’651 Fr.
500’000 Fr. 500’000 Fr. 1’000’000 Fr. 23’000 Fr. 34’726 Fr. +11’726 Fr.

Wichtigste Erkenntnisse:

  • Bis 100’000 Fr.: Keine Mehrbelastung, teilweise sogar Entlastung
  • 150’000 – 200’000 Fr.: Moderate Erhöhungen (ca. +30-40%)
  • Ab 500’000 Fr.: Deutliche Erhöhungen (ca. +65-84%)
  • Ehepaare mit beiden Bezügen: Können durch separate Besteuerung profitieren

Rechner: Berechne deine Steuererhöhung

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Nutze den interaktiven Rechner, um herauszufinden, wie stark sich die geplante Änderung auf deine Steuer beim Kapitalbezug auswirkt.

Zum Kapitalbezugssteuer-Rechner →

Mit diesem Rechner kannst du deine persönliche Steuererhöhung berechnen. Gib einfach deine geplante Kapitalleistung und deinen Zivilstand ein.

Falls du mehrere Bezüge über mehrere Jahre planst, kannst du auch eine gestaffelte Auszahlung simulieren.

Warum diese Erhöhung?

Der Bundesrat will mit der Massnahme den Bundeshaushalt entlasten. Erwartet werden Mehreinnahmen von rund 200 Millionen Franken pro Jahr.

Die Erhöhung ist Teil des Entlastungspakets 27, das insgesamt 59 verschiedene Massnahmen enthält.

Gemäss Bundesrat sollen die „typischerweise tiefen Bezüge aus der Säule 3a weiterhin zu gemässigten Sätzen besteuert“ werden. Die Reform treffe vor allem „grössere Kapitalbezüge aus der 2. Säule“.

Kritik und Kontroverse

Die geplante Erhöhung ist umstritten. Kritiker bemängeln vor allem:

„Regeln während des Spiels ändern“: Viele haben jahrzehntelang in die Vorsorge eingezahlt – im Vertrauen auf die damaligen Steuerregeln. Nun sollen diese rückwirkend verschlechtert werden.

Keine Übergangsfristen: Es gibt keine Übergangsregelung für Personen, die schon lange einzahlen. Wer kurz vor der Pensionierung steht, wird von der Erhöhung voll getroffen.

Trifft nicht nur „Reiche“: Ein Kapitalbezug von 500’000 Franken klingt nach viel. Aber bei jemandem, der 40 Jahre lang gearbeitet und immer brav eingezahlt hat, ist das nicht ungewöhnlich. Diese Person ist nicht „reich“, sondern hat einfach vorgesorgt.

Das gesamte Entlastungspaket geht nun ins Parlament. Ob die geplante Änderung schliesslich wirklich so wie vom Bundesrat umgsetzt wird, ist zurzeit unklar. Denkbar ist, dass dereinst das Volk darüber abstimmen muss (Referendum).

Wann tritt die Änderung in Kraft?

Der zeitliche Ablauf sieht ungefähr folgendermassen aus (kann sich noch ändern):

  • 29. Januar 2025: Vernehmlassung eröffnet
  • 5. Mai 2025: Vernehmlassung endet
  • Herbst 2025: Botschaft ans Parlament
  • Winter 2025/26: Parlamentsdebatte
  • 2026: Mögliche Volksabstimmung (fakultatives Referendum)
  • 1. Januar 2027: Geplantes Inkrafttreten ohne Referendumsabstimmung
  • 1. Januar 2028: Geplantes Inkrafttreten, falls das Referendum ergriffen wird

Die Reform unterliegt dem fakultativen Referendum. Das heisst: Wenn genügend Unterschriften gesammelt werden (50’000), kommt es zur Volksabstimmung. Am Ende entscheidet also möglicherweise das Stimmvolk.

Was kannst du jetzt tun?

Option 1: Frühzeitiger Bezug prüfen

Wenn du kurz vor der Pensionierung stehst, könntest du theoretisch deinen Kapitalbezug vorziehen, um noch vom alten Tarif zu profitieren.

Aber: Die Reform könnte im Parlament scheitern oder in einer Volksabstimmung abgelehnt werden.

Option 2: Gestaffelte Auszahlung planen

Das solltest du sowieso tun. Wie die Beispiele oben zeigen, lohnt sich eine gestaffelte Auszahlung sowohl heute als auch mit dem neuen Tarif.

Der Grund: Du nutzt die unteren Steuerklassen mehrfach aus. Statt einmal 500’000 Franken zu versteuern, versteuerst du fünfmal 100’000 Franken – zu deutlich tieferen Sätzen.

Diese Strategie funktioniert unabhängig davon, ob die Reform kommt oder nicht. Du kannst sie also ohne Risiko umsetzen.

Option 3: Rente statt Kapital?

Die geplante Erhöhung betrifft nur Kapitalbezüge. Pensionskassenrenten bleiben der normalen Einkommenssteuer unterstellt – hier ändert sich nichts.

Solltest du deshalb eine Rente statt Kapital beziehen?

Das hängt von vielen Faktoren ab: Deiner Lebenserwartung, deinem Steuersatz, deinen Anlagefähigkeiten und vielem mehr.

Option 4: Abwarten und beobachten

Ob die Reform so überhaupt kommt, ist noch unklar. Sie muss noch durchs Parlament und könnte einer Volksabstimmung unterliegen.

Es spricht also einiges dafür, erstmal abzuwarten und die weitere Entwicklung zu beobachten.

Kantone erheben zusätzliche Steuern

Ganz wichtig: Alles, was ich in diesem Artikel geschrieben habe, bezieht sich nur auf die Bundessteuern.

Die Kantone erheben zusätzlich noch eigene Kapitalbezugssteuern. Diese sind oft deutlich höher als die Bundessteuern und werden nicht vom geplanten Entlastungspaket berührt.

Die Gesamtsteuerbelastung beim Kapitalbezug ist also deutlich höher als die hier berechneten Beträge.

Häufig gestellte Fragen

Wann tritt die neue Kapitalbezugssteuer in Kraft?

Geplant ist der 1. Januar 2027, wobei es wohl eher der 1. Januar 2028 wird, weil vermutlich das Referendum ergriffen wird. Möglich ist auch, dass sie vom Parlament aus dem Entlastungspaket 27 gestrichen wird und somit gar nie in Kraft tritt.

Betrifft die Erhöhung auch die Säule 3a?

Ja, sowohl Säule 3a als auch Pensionskasse (2. Säule) sind betroffen. Allerdings will der Bundesrat kleinere Bezüge wie bei der Säule 3a entlasten respektive nicht stärker belasten. Bei Beträgen bis etwa 100’000 Franken sinkt die Steuer teilweise sogar.

Sind Pensionskassenrenten auch betroffen?

Nein. Die Reform betrifft nur Kapitalbezüge. Wer seine Pensionskasse als Rente bezieht, ist nicht betroffen. Renten unterliegen wie bisher der normalen Einkommenssteuer.

Gilt die Erhöhung auch für bereits angesparte Gelder?

Ja. Es gibt keine Übergangsregelung. Auch wer schon seit 40 Jahren einzahlt, wäre von der Erhöhung voll betroffen.

Wie hoch ist die maximale Steuererhöhung?

Bei sehr hohen Bezügen (10 Million Franken und mehr) kann die Steuer auf bis das Fünffache steigen. Bei beispielsweise 1 Million Franken wären neu rund 42’000 Franken fällig, heute sind es 23’000 Franken (fast eine Verdoppelung).

Werden Ehepaare noch gemeinsam besteuert?

Nein. Neu würde jeder Ehegatte separat besteuert. Die separate Besteuerung ist ein Vorteil, wobei die Steuerlast dennoch ansteigen kann, weil gleichzeitig die Progression erhöht wird.

Betrifft die Reform auch Freizügigkeitskonten?

Ja. Alle Kapitalbezüge aus der beruflichen Vorsorge sind betroffen – also auch Freizügigkeitskonten.

Was passiert bei gestaffelten Bezügen über mehrere Jahre?

Jedes Jahr wird separat besteuert. Eine Staffelung ist also weiterhin sinnvoll und kann mehrere Tausend Franken sparen.

Kann die Reform noch verhindert werden?

Ja. Sie muss noch durchs Parlament und unterliegt dem fakultativen Referendum. Bei genügend Unterschriften (50000) kommt es zur Volksabstimmung.

Warum erhöht der Bundesrat die Kapitalbezugssteuer?

Um den Bundeshaushalt zu entlasten. Erwartet werden Mehreinnahmen von rund 200 Millionen Franken pro Jahr.

Wie berechne ich meine neue Steuer?

Nutze den Rechner hier. Dort kannst du deine persönliche Situation simulieren.

Mein Fazit

Die geplante Erhöhung der Kapitalbezugssteuer trifft vor allem mittlere und grössere Kapitalbezüge und somit vor allem Bezüge aus der Pensionskasse.

Kleine Bezüge wie bei der Säule 3a werden hingegen teilweise sogar entlastet.

Die Staffelung des Kapitalbezugs über mehrere Jahre bleibt auch mit dem neuen Tarif sinnvoll – sie wird sogar noch attraktiver.

Ob die Reform tatsächlich kommt, ist noch offen. Sie muss noch durchs Parlament und kommt mit grosser Sicherheit vors Volk.

Wenn die Reform am Schluss aber so umgesetzt wird: Lohnt sich dann die Säule 3a noch? Ja, siehe hierzu meinen Artikel hier.


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